So geht's

Informationen für unsere Besucher rund um die Veranstaltung der Offenen Gärten

1. Allgemeines

Die Offenen Gärten sind eine gemeinsame Veranstaltungsreihe der beiden gemeinnützigen Vereine „Initiative Offene Gärten Berlin – Brandenburg“ (INOG) und „Urania ‚Wilhelm Foerster‘ Potsdam e.V.“

Die Organisatoren arbeiten ehrenamtlich. Die Einnahmen aus dem Verkauf der Besucherplaketten dienen dem Druck und dem Versand der Programmhefte, der Öffentlichkeitsarbeit und der Organisation der Veranstaltung.

 

2. Bitte beachten!

  • Es handelt sich um private Gärten. Der Besuch erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Einige Gärten erlauben keine Hunde. Beachten Sie hierzu den entsprechenden Hinweis zu den Gärten.
  • Gartenwege sind manchmal rutschig oder uneben. Sie erfordern festes Schuhwerk und ausreichend Trittsicherheit.
  • Achten Sie auf Ihre Kinder, besonders in Gärten mit Teichen, Wasserläufen, mit Steinen aller Art gestalteten Elementen oder giftigen Pflanzen.
  • Bleiben Sie auf den Wegen oder Rasenflächen.
  • Respektieren Sie die Privatsphäre der Gartenbesitzer. Nur der Garten ist zu besichtigen, nicht das Haus. Die Gastgeber haben Hausrecht in ihrem Garten.
  • Wenn Sie fotografieren möchten, fragen Sie bitte vorher die Gartenbesitzer. Für private Zwecke wird dies i.d.R. erlaubt, evtl. gegen Gebühr.
  • Samen oder Ableger nicht selbst entnehmen.
  • Abfall, Papiertaschentücher oder Zigarettenkippen gehören nicht in den Garten.
  • Viele Gärten haben zusätzliche Angebote wie Getränke, Kaffee/ Kuchen, Kunstausstellungen, Verkauf von Pflanzen etc. Diese Angebote und Preise hierfür sind private Angelegenheit der Gartenbesitzer. Es besteht kein Anspruch auf z.B. kostenlose Getränke.
  • Da es sich um private Gärten handelt besteht i.d.R. keine Möglichkeit für WC-Besuche.
  • Die Gärten sind keine „Picknick-Plätze“ oder „Liegewiesen“. Von den Gartenbesitzern abgesperrte Flächen sind zu respektieren.
  • Die Gartenbesitzer freuen sich, wenn Alles im Garten an seinem Platz bleibt und im Garten bleibt, d.h. weder Pflanzen noch Deko „mitgenommen“ werden.

 

3. So funktioniert es:

Der Besuch der Gärten ist nur mit der aktuellen Jahres-Besucherplakette (Aufkleber) möglich. Hierbei ist für JEDEN Besucher EINE Besucherplakette erforderlich, d.h. 2 Personen=2 Plaketten.

Die Besucherplakette, zusammen mit einem Progammheft (solange der Vorrat reicht), erhalten Sie bereits ab April im Vorverkauf oder zu den Öffnungsterminen im zuerst besuchten Garten.

Die Jahres-Besucherplakette kostet einmalig 5 EUR pro Person. Kinder bis 16 Jahre sind in Begleitung erwachsener Besucher frei. Es sind keine Ermässigungen möglich. Die Besucherplakette gilt für alle Termine und Gärten des laufenden Jahresprogramms. Besuchen sie weitere Gärten im Laufe des Jahres, muß die einmal erworbene Besucherplakette nur noch vorgezeigt werden.

Das Jahresprogramm geht von April bis März des Folgejahres.

Für den Verlußt einer einmal erworbenen Besucherplakette übernehmen wir keine Haftung.

Zu den Öffnungszeiten stehen die Gärten offen. Eine Anmeldung oder Klingeln ist nicht erforderlich. Bitte bei Eintritt in den Garten die Besucherplakette vorzeigen bzw. sofern noch nicht vorhanden, eine solche erwerben.

 

4. Hinweise für Ihre Besuchsplanung

Bei den einzelnen Gärten sind in der mobilen Version nur das Titelbild, die Beschreibung, die Daten und die Navigation enthalten. Die Bildergallerie ist aufgrund der Datenmengen nur auf Desktop und Tablet, aber nicht mobil auf Smartphone verfügbar.

Vergewissern Sie sich, dass der Garten Ihrer Wahl tatsächlich an Ihrem Besuchstermin geöffnet hat. Nicht alle Gärten öffnen zu allen Terminen. Bei einzelnen Gärten weichen auch die Uhrzeiten von den Regelöffnungszeiten ab. Es kann auch, z.B. durch Erkrankungen, zu kurzfristigen Terminabsagen kommen. Beachten Sie dazu bitte unsere Hinweise auf der Startseite über der Termintabelle.

Bei vielen Gärten ist die Situation zum Parken sehr eingeschränkt. Zum Teil liegen einige Gärten auch in Parkraumbewirtschaftungszonen. Bitte beachten sie entsprechende Beschilderungen und Hinweise in den Orten. Die Veranstalter der Offenen Gärten und die Gartenbesitzer übernehmen keine Haftung für falsch geparkte Fahrzeuge.

Der Lageplan im Programmheft dient nur der groben Orientierung. Für Ihre Anreise sollten Sie genauere Karten nutzen. Bei Grossgemeinden (z.B. Kloster Lehnin) liegen die Ortsteile z.T. sehr weit auseinander oder vom Hauptort entfernt.

Wir übernehmen keine Gewähr für Bus- oder Bahnverbindungen.

 

5. Haftungsausschluß für kulturelle und künstlerische Angebote einzelner Gärten

Der Verein erstellt grundsätzlich nur das Jahresprogramm der Offenen Gärten und stellt Termine und Adressen für die Besucher zusammen. Die Besucherplakette zusammen mit dem Programmheft gilt als Jahresticket und ermöglicht lediglich den Besuch aller im Programmheft aufgeführten Gärten zu den genannte Terminen. Zusätzliche Angebote, die ausschließlich durch einzelne Teilnehmer bzw. Eigentümer der Gärten organisiert werden, unterliegen nicht dem Einfluss des Vereins, und dieser übernimmt auch keine Haftung in jeglicher Hinsicht dafür. Der Verein bietet grundsätzlich keine weiteren Angebote, sowie künstlerische oder musikalische Aufführungen an, organisiert diese nicht und führt diese nicht durch. Jegliche zusätzlichen Aktivitäten während der Offenen Gärten auf den Grundstücken liegen in der Verantwortung der jeweiligen Gartenbesitzer, einschließlich Organisation, Anmeldung, Ausführung und gegebenenfalls Gebührenzahlung.

INOG

Initiative Offene Gärten Berlin Brandenburg

Kontakt

Grenzweg 9
15838 Am Mellensee

Web: www.offene-gärten.de
E-Mail: inog@offene-gärten.de
Instagram: open.gardens.de

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